Unsere Teilnahmebedingungen

Unsere Teilnahmebedingungen (Gültig ab 17.9.2023) müssen vollinhaltlich und verbindlich bei der Anmeldung zu einem unserer Kurse oder Exkursionen akzeptiert werden. 


Haftung und Storno

Sofern nicht explizit ein Reiseveranstalter als Veranstalter genannt wird, handelt es sich bei dem Angebot der Erlebnis Archäologie NICHT um Pauschalreisen.

 

Der jeweilige Kursbeitrag beinhaltet Leistungen, deren Kosten nicht im Rahmen einer Reiseversicherung besichert sind. Erlebnis Archäologie verpflichtet sich dazu, bei Nichtzustandekommen des Kurses den gesamten Kursbeitrag zurückzuerstatten.

Gründe für ein Nichtzustandekommen können z.B. das Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, eine unvorhergesehene Verhinderung des Kursleiters oder besondere Umstände, auf die der Verein keinen Einfluss hat (beispielsweise unvorhersehbares Ende der Grabungsgenehmigung von Projekten, Höhere Gewalt im Zielgebiet, etc.) sein. 

Für Kosten, die dem Kursteilnehmer im Zusammenhang mit dem Kurs, aber unabhängig vom Kursbeitrag entstehen (z.B. Unterkunft, Anreise zum Kursort) haftet Erlebnis Archäologie jedoch in keinster Weise. Diese Kosten können individuell durch eine entsprechende Reiseversicherung besichert werden – hierfür trägt der Kursteilnehmer die alleinige Verantwortung.

 

Bei einer Stornierung der Teilnahme bis zum 41. Tag vor Reiseantritt durch den Kursteilnehmer wird der volle Kursbeitrag zurückerstattet, ab dem 40. Tag wird der Spendenbeitrag für das jeweilige Projekt als „Stornogebühr“ einbehalten.

 

Weitere Stornogebühren wie folgt: 

 

30 - 10 Tage vor Kursbeginn: 50 % des Gesamtkursbeitrages

9 - 4 Tage vor Kursbeginn: 65 % des Gesamtkursbeitrages

3 - 2 Tage vor Kursbeginn: 85 % des Gesamtkursbeitrages

24 h vor Kursbeginn: 100 % des Gesamtkursbeitrages

 

Der Kursteilnehmer erhält eine Stornorechnung – der Betrag kann von einer zuvor seitens des Kursteilnehmers abgeschlossenen Reiseversicherung zurückerstattet werden. Hierfür trägt der Kursteilnehmer die alleinige Verantwortung.

 

Der Kostenpunkt "Spende an die Grabung" wird bei Anmeldung zum Kurs verrechnet und muss binnen 8 Tagen bezahlt werden. Der restliche Kursbeitrag ist frühestens 30 Tage vor Kursbeginn fällig. 

 

Der Abschluss einer Reise-Kranken- bzw. -Stornoversicherung wird ausdrücklich empfohlen.

 

Wird explizit ein Reiseveranstalter als Veranstalter genannt, gelten die Teilnahme- und Haftungs-Bedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters. Erlebnis Archäologie haftet in keinster Weise für etwaige Ansprüche des Teilnehmers.


Körperliche Fitness

Die Teilnahme an einem unserer Kurse oder Exkursionen ist an moderate körperliche Fitness gebunden.  Erlebnis Archäologie übernimmt keinerlei Haftung für entgangene Erlebnisse/ etwaige Nichtteilnahme an Programmpunkten aufgrund von körperlichen Beeinträchtigungen oder für  Verletzungen, die während oder infolge der Kurs- bzw. Exkursionsteilnahme entstehen.

Im Falle erhöhter körperlicher Anforderungen bei einzelnen Kursen führen wir diese explizit bei der Kursbeschreibung an. 

 

Besonders die Teilnahme an einer archäologischen Ausgrabung kann körperlich fordernd sein, wobei die Teilnehmer angehalten werden, lediglich im Rahmen ihres individuellen körperlichen Wohlbefindens mitzumachen. Pausen/Beenden der Grabungstätigkeit sind jederzeit möglich. Hier gibt es mehr Information dazu, wie ein Grabungstag aussehen kann.

 

Unsere Exkursionen führen uns oft an entlegene Orte, die touristisch eventuell nicht oder ungenügend erschlossen sind und über wenig Infrastruktur verfügen. Die Teilnehmer sind angehalten, dies zu beachten und entsprechende Kleidung und Schuhwerk zu tragen, bzw. sich dessen bewusst zu sein, dass ein moderates Maß an körperlicher Fitness erforderlich sein kann, um alle Besichtigungen genießen zu können. 

 

Der Abschluss einer Reise-Kranken- bzw. -Unfallversicherung wird ausdrücklich empfohlen.


Sicherheitsschuh-Pflicht

Alle TeilnehmerInnen sind verpflichtet, Sicherheitsschuhe mit Stahl- oder Hartplastikkappe zu tragen, da eine Ausgrabung nach österreichischem, aber teilweise auch nach anderem Länder-Recht wie eine Baustelle behandelt wird. Ohne entsprechendes Schuhwerk kann die Mitarbeit vom Projektleiter untersagt werden. Entsprechende Produkte kann man ab € 25,- im lokalen Baumarkt oder z.B. bei Amazon beziehen. Bei Nichteinhaltung der Sicherheitsschuh-Pflicht haftet Erlebnis Archäologie nicht für etwaige Folgen.


Mitgliedschaft im Verein

Bei der Teilnahme an fünf- oder mehrtägigen Grabungskursen ist die Mitgliedschaft im Verein Erlebnis Archäologie verpflichtend. Diese kann ohne weiteres auch im Rahmen der Buchung beantragt werden. 


Fotos und Videos

Anlässlich unserer Kurse und Exkursionen wird fotografiert und gefilmt. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass diese Film- und Fotoaufnahmen, auf denen er/sie eventuell zu sehen ist, für Präsentations- und Werbezwecke des Vereines verwendet werden. Es werden keine Porträts mit vollständigem Namen veröffentlicht. 

Der Teilnehmer hat das Recht, diese Einverständniserklärung vor seiner/ihrer Teilnahme schriftlich zu widerrufen. 

Auf Wunsch des Teilnehmers werden bereits vorhandene und von Erlebnis Archäologie im Internet veröffentlichte Fotos entfernt.