Liebe Vereinsmitglieder und Interessenten!
Die aktuelle Situation zum Corona-Virus sorgt wirkt sich natürlich auch auf die Planbarkeit unserer Grabungskurse und anderer Veranstaltungen aus. Auf dieser Seite fassen wir - so aktuell wie möglich - die wichtigsten Fragen und Antworten zu unseren Terminen zusammen. Die untenstehenden Richtlinien sind auch für das Jahr 2022 gültig.
1) Finden die Grabungskurse von Erlebnis Archäologie statt?
Alle derzeit ausgeschriebenen Kurse und Exkursionen finden statt! Wenn es entgegen unserer Erwartungen zur Absage eines Projektes kommt, werden alle Teilnehmer unverzüglich darüber informiert.
Sofern auf unserer Webseite nicht anders angegeben, gehen wir nach derzeitigem Stand davon aus, dass wir unsere Kurse durchführen können. Teilnehmer werden nach aktuellen Entwicklungen per
Email oder telefonisch von uns über den Stand der Dinge informiert.
Interessenten können sich auch jederzeit telefonisch oder per Mail bei uns informieren. Hier geht es zu unserem Kontaktformular.
2) Welche Hygienevorschriften gibt es während des Kurses?
Auf den Grabungskursen gelten die Hygienevorschriften gemäß Regierungsverordnungen der jeweiligen Länder.
Dies kann z.B. bedeuten, dass das Tragen einer Maske und/oder das Einhalten von einem Mindestabstand verpflichtend ist. Wir informieren unsere Teilnehmer rechtzeitig vor Kursbeginn über entsprechende Regelungen. Dies gilt auch für alternatives Ausflugsprogramm bei Schlechtwetter bzw. im Programm erwähnten Vorträgen.
Da unsere Kurse an der frischen Luft in Kleinstgruppen stattfinden und der Mindestabstand im Regelfall eingehalten werden kann, ist - nach derzeitigem Stand der Wissenschaft - ohnehin von einem sehr geringen Infektionsrisiko auszugehen.
3) Was passiert, wenn ein Kurs abgesagt wird?
Müssen wir einen Kurs von unserer Seite aus absagen (z.B. aufgrund von Regierungsverordnungen), werden alle bisher bezahlten Beträge umgehend zurück überwiesen und es entstehen keinerlei Verbindlichkeiten beim Verein.
4) Ich fühle mich unsicher/bin nicht geimpft und möchte selbst stornieren.
Gemäß unserer Teilnahmebedingungen kann von eigener Seite aus die Teilnahme bis zum 41. Tag vor Kursbeginn kostenfrei storniert werden.
Update 02.11.2021 zu Covid-Impfungen
Die Möglichkeit eine Covid-Schutzimpfung in Anspruch zu nehmen sollte mittlerweile allen Interessenten/Innen gegeben sein.
Das Fehlen einer Impfung gilt daher nicht als kostenfreien Storno-Grund ab dem 41. Tag vor Kursbeginn, auch dann nicht, falls sich das Zielland dazu entschließen sollte, die Einreise in so einem Fall zu verweigern.
5) Wie sieht es mit bereits getätigten Kosten für Anreise oder Unterkunft aus?
Prinzipiell können wir gemäß unserer Teilnahmebedingungen keine Verantwortung für Kosten übernehmen, die unabhängig vom Kursbeitrag entstehen. Im Normalfall bemühen wir uns jedoch, unseren Teilnehmern Unterkünfte ohne Stornokosten zu vermitteln. In diesem Fall entstehen auch keine Verbindlichkeiten. Solltet ihr eure Unterkunft jedoch unabhängig gebucht haben, müsstet ihr euch leider selbst um die Stornierung und etwaige Kosten kümmern.
Auch für Anreisekosten wie etwa Flug- oder Zugtickets kann der Verein gemäß unserer Teilnahmebedingungen keine Verantwortung übernehmen. Bitte nehmt hierzu Kontakt zum jeweiligen Anbieter auf. Kann aufgrund von Regierungsmaßnahmen die Reise nicht angetreten werden, muss der Ticketpreis zurückerstattet oder gegen einen Gutschein ausgetauscht werden.
Generell raten wir im Moment dazu, die Anreise erst kurz vor Kursbeginn zu buchen. Bei Flugreisen bieten im Moment auch Reisebüros günstige oder sogar kostenlose Stornomöglichkeiten an.
7) Ich komme nicht aus dem Land, in dem der Kurs stattfindet und kann aufgrund von Maßnahmen meiner Regierung oder Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes (z.B. Quarantänepflicht trotz gültiger Impfung) nicht ungehindert einreisen, der Kurs findet jedoch offiziell statt - kann ich kostenfrei stornieren?
Natürlich kann in diesem Fall kostenfrei storniert werden. Wir überweisen alle bereits bezahlten Beträge umgehend zurück und es entstehen keinerlei Verbindlichkeiten beim Verein. Für Anreise- und Unterkunftskosten gelten die selben Regelungen wie unter Punkt 5 beschrieben.
Dies gilt jedoch nicht, falls die Einreise aufgrund der fehlenden Covid-Schutzimpfung oder eines fehlenden, bzw. positiven Covid-Testes verweigert wird.
8) Generelle Empfehlung zum Abschluss einer Reisestorno- bzw. Krankenversicherung
Wir empfehlen allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern, vor Reiseantritt oder am Besten bereits bei der Buchung eine Reiseversicherung abzuschließen, die alle Eventualitäten rund um Covid-19 abdeckt. Diese können bei Ihrem lokalen Reisebüro, oftmals jedoch auch über die Webseite von bekannten Versicherungsanstalten abgeschlossen werden.
9) Was passiert, wenn ich aufgrund eines positiven Covid-Tests nicht am Kurs/Exkursion teilnehmen kann?
Sollte es dem Teilnehmenden aufgrund eines positiven Covid-Tests nicht möglich sein, an der Exkursion teilzunehmen, wird dies wie jede andere Verhinderung aufgrund von Krankheit/Unfall gehandhabt. Es wird der jeweilige Stornobetrag ausgestellt, welcher bei einer vorher seitens des Teilnehmenden abgeschlossenen Stornoversicherung geltend gemacht werden kann. Der Abschluss einer solchen Versicherung wird dringend empfohlen und die Verantwortung obliegt dem Teilnehmenden.